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  • H3] Wie wird das paritätische Wechselmodell im Sorgerecht bewertet?


    Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind zu exakt 50 % (z. B. im wöchentlichen Turnus). 


    Nach ständiger Rechtsprechung setzt das echte Wechselmodell eine hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus. Liegt eine schwerwiegende Kommunikationsstörung vor, lehnen Familiengerichte die Anordnung ab.

6. Externe Quellen & Weiterführende Praxislinks

Für tiefergehende Informationen und offizielle Dokumente empfehlen wir die folgenden vertrauenswürdigen Quellen.



7. Strategische Erstberatung im Familienrecht

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