Scheidung 2026: Ablauf, Kosten & Voraussetzungen
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Aspekte einer Scheidung. Neben der eigentlichen Scheidung sind oft sogenannte Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt zu regeln. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung erfüllt sein?
Die wichtigste Voraussetzung ist das einjährige Trennungsjahr (vgl. § 1565 BGB).
- Gemeinsame Wohnung: Eine Trennung ist auch innerhalb der eigenen vier Wände möglich ("Trennung von Tisch und Bett" vgl. § 1567 BGB ). Grund: es ist oftmals aus z.B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen nicht möglich eine weitere Wohnung anzumieten oder zu finden.
- Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide Partner die Scheidung wollen, reicht das Ablauf des Trennungsjahres aus (vgl. § 1566 Absatz 1 BGB).
- Nachweis: Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt (z. B. durch eine schriftliche Trennungsmitteilung Ihres Anwalts).
Tipp vom Experten: Wenn Sie bereits seit über 3 Jahren getrennt leben, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet – auch wenn ein Partner der Scheidung widerspricht (vgl. § 1566 Absatz 2 BGB).
Härtefallscheidung – Sofortige Scheidung möglich?
In besonderen Härtefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden (§ 1568 BGB). Dies setzt schwerwiegende Gründe voraus, wie:
- Wiederholte erhebliche körperliche Gewalt
- Ernstzunehmende Drohungen
- Schwerste Beleidigungen
Die unzumutbare Härte muss durch das Verhalten des anderen Ehegatten begründet sein. Die Anforderungen sind hoch, da eine Härtefallscheidung nur in außergewöhnlichen Situationen möglich ist.
Ablauf des Scheidungsverfahrens: Schritt für Schritt
Ein Scheidungsverfahren dauert in Deutschland im Durchschnitt 6 bis 12 Monate.
- Anwalt beauftragen: In Deutschland herrscht Anwaltszwang für den Antragsteller.
- Scheidungsantrag einreichen: Ihr Anwalt stellt den Antrag beim zuständigen Familiengericht.
- Zustellung & Rechtshängigkeit: Der Partner erhält den Antrag. Dies ist der Stichtag für den Zugewinn und die Rente.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht klärt die Rentenanwartschaften (Dauer ca. 6 bis 12 Monate).
- Scheidungstermin: Ein kurzer Termin vor Gericht, bei dem beide Partner persönlich angehört werden.
Was kostet eine Scheidung? (Kostenrechner-Übersicht)
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.
- Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert, der auf Grundlage des Nettoeinkommens beider Ehegatten sowie weiterer Faktoren wie Vermögen und Unterhaltsverpflichtungen ermittelt wird.
- In der Regel gilt: Je höher das Einkommen und Vermögen, desto höher die Verfahrenskosten.
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Anwaltskosten, während die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet werden.
In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Folgesachen bei der Scheidung
Eine Scheidung kann erst erfolgen, wenn alle rechtshängigen Folgesachen geklärt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Unterhalt (z. B. Ehegatten- oder Kindesunterhalt)
- Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung)
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
Besteht Uneinigkeit, entscheidet das Gericht über diese Fragen vor der Scheidung.
- Wichtig: Mit Rechtskraft der Scheidung endet der Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung. Es ist ratsam, sich frühzeitig um eine eigene Krankenversicherung zu kümmern.
Online-Scheidung
- WICHTIG: Der Begriff "Online-Scheidung" kann
irreführend sein. Es gibt
kein
einfaches Formular bei Gericht, das man ausfüllen kann. Vielmehr erfolgt die Kommunikation mit dem Anwalt digital.
- Ein Scheidungsantrag kann
nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden – auch bei einer sogenannten Online-Scheidung. Dabei werden alle relevanten Informationen und Dokumente digital übermittelt. Ein persönlicher Besprechungstermin ist meist nicht erforderlich.
- Allerdings unterscheidet sich das Verfahren nicht von einer regulären Scheidung.
- Auch die Kosten sind identisch, da diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.