Rechtsanwalt, Christian Brecour, Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Hamburg
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Sorge- und Umgangsrecht · Scheidung · Erbrecht · Hamburg

Mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz stehe ich engagiert und lösungsorientiert an Ihrer  Seite. Ob Trennung, Scheidung oder Erbrecht – ich biete Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung. Vertrauen Sie auf meine Expertise – für klare Lösungen und eine starke Vertretung.


Wenn es um
Ihre Kinder geht,
zählt Ergebnis.



Sorgerecht

Die rechtliche Verantwortung: Entscheidungen über Schule, Gesundheit und Aufenthalt.

Alleinsorge beantragen

Wann hat ein Antrag Aussicht auf Erfolg?

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wer entscheidet, wo das Kind schläft und seinen Lebensmittelpunkt hat?

Umgangsrecht

Das Recht auf Zeit: Regelmäßiger Kontakt zum Kind zur Bindungspflege.

Umgangsboykott

Umgangsvereitelung –
was kann ich

rechtlich tun?

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Scheidung mit Präzision –
und

ohne Illusionen.


Voraussetzung: Trennungsjahr

Die gesetzliche Frist: Warum man (meistens) ein Jahr warten muss und was "getrennt leben" bedeutet.

Scheidungskosten & Verfahrenskostenhilfe

Was kostet eine Scheidung? Gerichtskosten,  Anwaltsgebühren und staatliche Unterstützung.

Scheidungsablauf & Antrag

Vom Einreichen des Antrags bis zum Scheidungsbeschluss – Schritt für Schritt erklärt.

Trennungsunterhalt

Finanzielle Solidarität ab dem Tag der Trennung bis zur Scheidung.

Nachehelicher Unterhalt

Unterhalt nach der Scheidung bei Krankheit, Alter oder Kindererziehung.

Zugewinnausgleich

Die Berechnung: Wie die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen fair geteilt wird


Aktuelle Urteile


Sorgerecht

Die Erteilung einer umfassenden sorgerechtlichen Vollmacht ist das mildere Mittel gegenüber einem  Sorgerechtsentzug (vgl. OLG Bremen Beschl. v. 7.9.2023 – 5 UF 13/23).

Umgang mit dem Hund

Eine Regelung, dass die beiden Miteigentümer eines Hundes sich abwechselnd jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, ist interessensgerecht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023 - 2 S 149/22). 

Unterhalt

Eine lange Ehedauer auch von über 25 Jahren ist für sich allein kein ausreichender Umstand, um von einer Begrenzung bzw. Befristung des Unterhalt nach § 1578b BGB abzusehen( vgl. OLG Düssledorf in NZFam 2023, 468).

Wechselmodell

Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei abgelehnter Fortführung eines nicht titulierten Wechselmodells ist ein sorgerechtliches Verfahren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.3.2023 – 13 UF 157/22).

Sorgerecht

Zieht ein Elternteil trotz gemeinsamer Sorge mit den Kindern ohne Absprache um und wird hierdurch der Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil erschwert, schließt dies einen Verbleib der Kinder in dessen Haushalt nicht automatisch aus (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.2.2023 – 15 UF 267/22).

Aktuelle Rechtsprechung


Was Gerichte gerade
entscheiden.


Ausgewählte Entscheidungen, die für meine Mandate unmittelbar relevant sind – kurz kommentiert und eingeordnet.


Sorgerecht 2026


  • grundsätzlich:

Die Einschätzung eines Gutachtens, das auf der bereits 2023 vom BVerfG als pseudowissenschaftlich eingestuften PAS-These basiert, bietet keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2026 - 7 UF 88/25).


Berliner Testament


  • Dauerproblematik:

Setzen Ehegatten in einem „Berliner Testament“ ihre Kinder im Fall „eines gemeinsamen Todes“ zu gleichen Teilen zu ihren Erben ein, spricht dies für eine Schlusserbeinsetzung, die nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend wird. (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2025 - 3 W 57/25).


Umgang


  • sehr praxisrelevant:

Hat ein Elternteil häusliche Gewalt iS der Istanbul-Konvention mit Bedrohung des anderen Elternteils ausgeübt, so kann der Schutzbedarf dieses Elternteils höher zu bewerten sein als der dem gewaltausübenden Elternteil zugesprochene begleitete Umgang (vgl. OLG Köln Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25).


Kindergeld aktuell


  • Dauerproblematik:

Bei der Auswahl des bezugsberechtigten Elternteils ist beim Fehlen sonstiger Anhaltspunkte vom Grundsatz der Kontinuität auszugehen. Die mit der Bezugsberechtigung verbundenen unterhaltsrechtlichen Fragen spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. (vgl. OLG Frankfurt a,M. 6. Zivilsenat - Familiensenat - 6 UF 69/26, Beschluss vom 02.04.2026).

Kontakt & Erstberatung


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