Sorge- und Umgangsrecht · Scheidung · Erbrecht · Hamburg
Ihr Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht in Hamburg
Konflikte im Familien- und Erbrecht sind emotional belastend. Als Rechtsanwalt in Hamburg stehe ich Ihnen bei den einschneidenden Veränderungen in der Trennung, im Fall der Scheidung oder in der Vermögensnachfolge als verlässlicher Partner zur Seite.
Ich setze im Sinne ihrer Kinder das Sorge- und Umgangsrecht durch, kläre Ihre Ansprüche beim Unterhalt, führe sie durch eine Scheidung und sichere Ihren Pflichtteil – vorausschauend, diskret und rechtssicher.
Sorgerecht & Umgang
Bei Trennung steht das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle. Als erfahrener Rechtsanwalt in Hamburg unterstütze ich Sie rechtssicher bei der Regelung von Aufenthaltsbestimmung, Umgangszeiten und Sorgerechtsfragen.
Scheidung & Trennung
Eine Kanzlei für Familienrecht schafft Klarheit für Ihre Zukunft. Ich begleite Ihr Scheidungsverfahren in Hamburg kompetent, kläre Vermögensfragen sowie den Ehegattenunterhalt und strebe stets wirtschaftlich sinnvolle, außergerichtliche Lösungen an.
Erbrecht & Nachfolge
Streitigkeiten ums Erbe lassen sich durch vorausschauende Planung vermeiden. Ich berate Sie in Hamburg umfassend bei der Testamentsgestaltung, der rechtssicheren Vermögensnachfolge sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Umgang wird verweigert
Rechtliche Durchsetzung des Umgangsrechts – bis zur Vollstreckung nach § 89 FamFG. Was hierbei zu beachten ist erfahren sie
- hier.
Alleinsorge
Wann hat ein Antrag Erfolg hat und warum er so oft scheitert. Um zu erfahren, wann ein Antrag wirklich trägt klicken sie
Akute Krisensituation
Einstweilige Anordnung nach §§ 53–55 FamFG – schnell und zielgerichtet. Wenn sie mehr wissen möchten klicken sie
Wechselmodell
Antrag und Argumentation nach aktueller BGH-Leitentscheidung zur paritätischen Betreuung. Um mehr zu erfahren klicken sie
- hier.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Was Gerichte gerade
entscheiden.
Ausgewählte Entscheidungen, die für meine Mandate unmittelbar relevant sind – kurz kommentiert und eingeordnet.
Sorgerecht (1)
- grundsätzlich:
Die Einschätzung eines Gutachtens, das auf der bereits 2023 vom BVerfG als pseudowissenschaftlich eingestuften PAS-These basiert, bietet keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung
(vgl.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2026 - 7 UF 88/25).
Sorgerecht (2)
- Dauerproblematik:
Das ein strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt worden ist, steht einem Sorgerechtsentzug wegen eben dieses Vorwurfs nicht entgegen (vgl. OLG Köln in NZFam 2026, 515).
Umgang
- sehr praxisrelevant:
Hat ein Elternteil häusliche Gewalt iS der Istanbul-Konvention mit Bedrohung des anderen Elternteils ausgeübt, so kann der Schutzbedarf dieses Elternteils höher zu bewerten sein als der dem gewaltausübenden Elternteil zugesprochene begleitete Umgang (vgl. OLG Köln Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25).
Kindergeld aktuell
- Dauerproblematik:
Bei der Auswahl des bezugsberechtigten Elternteils ist beim Fehlen sonstiger Anhaltspunkte vom Grundsatz der Kontinuität auszugehen. Die mit der Bezugsberechtigung verbundenen unterhaltsrechtlichen Fragen spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. (vgl.
OLG Frankfurt a,M. 6. Zivilsenat - Familiensenat - 6 UF 69/26, Beschluss vom 02.04.2026).
KONTAKT & ERSTBERATUNG
Ihre Situation besprechen.
Die Erstberatung ist unverbindlich. Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – ich melde mich persönlich zurück.

