Rechtsanwalt, Christian Brecour, Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Hamburg


Direkt anrufen und beraten lassen


040 - 18 20 65 41


 ✓ kostenlose Erstberatung


    kurzfristige Termine


  ✓ schnelle Beratung


  ✓  kompetent

 

✓  über 20 Jahre Erfahrung


post@christianbrecour.de

Rechtsanwalt Brecour

Direkt anrufen und beraten lassen


040 - 18 20 65 41


  • kostenlose Erstberatung


  • kurzfristige Termine


  • schnelle Beratung

 

  • kompetent

 

  • über 20 Jahre Erfahrung

Ihr Anwalt für Scheidung, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht

Scheidung? Trennung? Kinder? Unterhalt? - Was ist zu tun?

Willkommen in Ihrer Kanzlei für Scheidungs- und Familienrecht

Aus einer Trennung und Scheidung ergeben sich Folgerungen, über deren Umfang und Inhalt man sich zuvor meist keine Gedanken gemacht hat. Sind gemeinsame Kinder vorhanden ist zu klären, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen, wie der Umgang zu regeln ist und wie hoch der Kinderunterhalt ausfällt. Aber auch die eigene Wohnsituation ist oftmals unklar, die Frage nach Unterhalt ist zu klären, ferner die Verteilung von Vermögen oder der Ausgleich von Schulden. Seit über 20 Jahre ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit das Familienrecht. Mit dieser Erfahrung berate ich im Scheidungsrecht und Familienrecht. Sie haben Fragen zum Umgang, zum Sorgerecht, zum Unterhalt - ich stehe mit meiner Erfahrung an ihrer Seite. Sie wollen sich scheiden lassen und suchen einen Scheidungsanwalt - rufen sie mich an. In allen Angelegenheiten des Familienrechts, ob Scheidung, Scheidungsrecht, Umgang, Sorgerecht oder Unterhalt - ich unterstützte sie in ihrem Recht.


Aktuelle Urteile


Umgang

Anrufe eines Elternteils beim Kind stellen keine Zuwiderhandlung gegen einen gerichtlich gebilligten Vergleich dar, in dem nur die Termine für den persönlichen Regel- und Ferienumgang geregelt sind (vgl. KG, B17 W 51/23 in NJW-RR 2024, 3 mehr).

Sorgerecht

Eltern haben aus Art. 6 III 1 GG, Art. 8 I EMRK ein Recht auf Prüfung ihres Vorschlags der Bestellung eines nahen Verwandten als Vormund (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2023 - 6 UF 104/22

mehr).

Sorgerecht

Auch bei hochstrittigen Eltern kann ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts bei umfassender Vollmachtserteilung abgewiesen werden (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 7.9.2023 – 5 UF 13/23 - NZFam 2024, 31 mehr).

Kindergeld

Das Verfahren nach § 64 II 3 EStG betrifft nicht die Festlegung, welchem Elternteil das Kindergeld letztlich zusteht. Es dient nur der Verwaltungsvereinfachung dahingehend, dass für die Familienkasse der Bezugsberechtigte eindeutig feststeht (vgl. OLG Hamm in NZFam 2024, 240 mehr).

Zugewinnausgleich

Variable Vergütungsbestandteile (= zumeist Aktienoptionen) finden im Zugewinnausgleich keine Berücksichtigung, wenn deren Entstehung davon abhängt, dass das Beschäftigungsverhältnis über den Stichtag hinaus fortbesteht und vom Verhalten des Arbeitnehmers abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2023 - XII ZB 400/22 mehr).


Familienpolitik


Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist da. Die Bedarfssätze haben sich erhöht. Gleichzeitig haben sich auch die Selbstbehalte erhöhte. Es gibt neben geänderten Einkommensstufen viele weitere Änderungten (mehr).

Mindestlohn 2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro;  dies ergibt bei 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ein Mindestgehalt in Höhe von 1702,13 €. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro (mehr).

Häuser in einer Reihe

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt auch in 2024 für jedes 250 €. Der Zählkindvorteil entfällt daher. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.306 € je Elternteil (mehr)

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich ab dem 01.01.2024 zum Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von dann 292 €  beantragen (mehr).

Gesetze

Politischen Entwicklungen im Bereich der Familienpolitik finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie unter dem nachfolgendem Link (mehr).


Aktuelle Urteile


Sorgerecht

Die Erteilung einer umfassenden sorgerechtlichen Vollmacht ist das mildere Mittel gegenüber einem  Sorgerechtsentzug (vgl. OLG Bremen Beschl. v. 7.9.2023 – 5 UF 13/23).

Umgang mit dem Hund

Eine Regelung, dass die beiden Miteigentümer eines Hundes sich abwechselnd jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, ist interessensgerecht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023 - 2 S 149/22). 

Unterhalt

Eine lange Ehedauer auch von über 25 Jahren ist für sich allein kein ausreichender Umstand, um von einer Begrenzung bzw. Befristung des Unterhalt nach § 1578b BGB abzusehen( vgl. OLG Düssledorf in NZFam 2023, 468).

Wechselmodell

Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei abgelehnter Fortführung eines nicht titulierten Wechselmodells ist ein sorgerechtliches Verfahren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.3.2023 – 13 UF 157/22).

Sorgerecht

Zieht ein Elternteil trotz gemeinsamer Sorge mit den Kindern ohne Absprache um und wird hierdurch der Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil erschwert, schließt dies einen Verbleib der Kinder in dessen Haushalt nicht automatisch aus (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.2.2023 – 15 UF 267/22).

Ihr Anwalt für Scheidung & Familienrecht

Vereinbaren Sie einen Termin

Mit über 20 Jahren an Berufserfahrung haben sie mit Rechtsanwalt Brecour einen kompetenten Scheidungsanwalt an ihrer Seite. Das Augenmerk ist zunächst vornehmlich auf die Kinder zu richten. Hier spielen das Umgangsrecht und das Sorgerecht eine bedeutsame Rolle. Ein erfahrener Scheidungsanwalt weiß aber auch, dass Fragen des Unterhalts, d.h. Kindsunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt gleichfalls bedeutsame und zu klärenden Probleme sind. Schließlich gilt es zudem auch ihre Vermögensinteressen zu wahren. Dazu gehört der Zugewinnausgleich, der sonstige Vermögensausgleichs und nicht zuletzt der Versorgungsausgleich.

040 - 18 20 65 41

Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Brecour von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie werden grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung und einen Terminvorschlag für eine Erstberatung erhalten.

Scheidungsrecht und Familienrecht

Sie können ihr Anliegen auch über das nachstehende Kontaktformular senden. Sie werden ebenfalls innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung erhalten. Regelmäßig ist es einfacher auf ihr Anliegen telefonisch zu antworten. Bitte geben Sie daher gerne auch Ihre Telefonnummer an.

Kontaktieren Sie uns

Share by: