CHRISTIAN BRECOUR KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT RECHTSANWALT
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Scheidung

Die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe sich sind recht überschaubar:  

 

  • Eine Ehe kann regelmäßig erst geschieden werden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr (= Ablauf des Trennungsjahr) getrenntgelebt haben und auch beide Eheleute der Ehescheidung zustimmen. Widerspricht ein Ehegatte der Ehescheidung hat ein Familiengericht zu überprüfen, ob die Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres dennoch als gescheitert anzusehen ist. 

 

  • Das Scheitern der Ehe ohne Zustimmung beider Ehegatten wird von Gesetzs wegen vermutet, wenn die Eheleute bereits mehr als drei Jahre getrennt leben.


Wichtig
 

  • Ein Getrenntleben ist auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung getrennt möglich. Gerade bei beengten finanziellen Verhältnissen ist es den trennungswiligen Eheleuten oftmals nicht möglich in zwei getrennten Wohnungen zu leben. 

 

  • In besonderen Härtefällen kann eine Ehe ausnahmsweise auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgten. Hierfür bedarf es aber z.B. wiederholter und vor allem erheblicher körperlicher Gewalt, ernstzunehmender Drohungen, schwerster Beleidigungen etc..   


Einen Scheidungsantrag kann man vor Gericht nur durch einen Rechtsanwalt stellen. Dies gilt auch bei einer sogenannten Online-Scheidung. Entgegen weitläufiger Meinung ist ein Online-Scheidung nicht günstiger als jede andere Scheidung.

Wichtig:
 

  • Eine Ehe wird aber immer erst dann geschieden, wenn die Eheleute sich über die rechtshängigen und sogenannten Folgesachen einig sind. Folgesachen sind hierbei bei z.B. Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich, etc.. Herrscht hierüber Uneinigkeit so müssen die streitigen Angelegenheiten notfalls gerichtlich geklärt werden, bevor die Ehe geschieden werden kann.

 

 

 

  • Zwingend zu beachten und oftmals vergessen ist, dass mit Rechtskraft der Ehescheidung auch der Krankenversicherungsschutz durch die Familienversicherung entfällt. Es gilt sich daher zeitig um eine eigene Krankenversicherung zu kümmern.

 

 

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